Veranstaltung: | JHV - Kommunalwahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 11 Kassen- und Beitragsordnung |
Antragsteller*in: | Vorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Dortmund |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.04.2025, 10:27 |
S2: Änderungsantrag zu § 7 Sonderbeiträge Beitrags- und Kassenordnung vom 3. April 2025
Antragstext
Die Jahreshauptversammlung wird gebeten, zu beschließen, den § 7 der Kassen-
und Beitragsordnung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Dortmund wie folgt
zu ändern:
Alte Fassung:
§ 7 Sonderbeiträge
(1) Die Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Dortmund, das sind
Bürgermeister*innen, Ratsmitglieder, Aufsichtsräte, Sachkundige Bürger*innen und
Bezirksvertreter*innen, zahlen Sonderbeiträge an den Kreisverband.
(2) Die Höhe des Sonderbeitrags für den Rat berechnet sich als die Höhe der
Aufwandsentschädigung abzüglich einer Kostenpauschale.Die monatliche
Kostenpauschale beträgt beim Rat ab dem 1.1.2024 bis September 2025:
• Bürgermeister*in, Fraktionssprecher*in € 600 €
• Mitglied im Fraktionsvorstand (soweit sie als solche nach der GO NRW
entschädigt werden)
525€
• Ratsmitglied 425 €
• Sachkundige Bürger*in 250 €
• Aufsichtsräte 50 €
Beim Rat ab dem 1.Oktober 2025 bis zum Ende der Legislaturperiode (2030):
• Bürgermeister*in, Fraktionssprecher*in 612 €
• Mitglied im Fraktionsvorstand (soweit sie als solche nach der GO NRW
entschädigt werden)536€
• Ratsmitglied 434 €
• Sachkundige Bürger*in 255 €
• Aufsichtsräte 50 €
Aufsichtsräte können unabhängig von der Art der Aufsichtsratsmandate nur eine
Kostenpau-
schale anrechnen. Ratsmitglieder spenden alle Einnahmen aus Aufsichtsräten.
Alle übrigen Einnahmen aus kommunalpolitischen Mandaten, Aufsichtsräten, usw.
werden
an die Parteikasse gespendet.
Für die Bezirksvertretungen von Brackel, Aplerbeck, Hörde und Hombruch,
Innenstadt-Nord,
Innenstadt-Ost und Innenstadt-West ergeben sich folgende Sonderbeiträge:
• Bezirksvertreter*innen 101 € (bis Sept. 2025; 104 € ab Okt. 2025 bis Ende der
Legislaturperiode 2030)
• Fraktionssprecher*innen und 1. und 2. stellvertretende Bürgermeister*innen
zahlen die doppelte Summe: 202 € (bis Sept. 2025; 207 € ab Okt. 2025 bis Ende
der Legislaturperiode 2030)
• Bezirksbürgermeister*innen zahlen die dreifache Summe: 303 € (bis Sept. 2025;
310 ab Okt.2025 bis Ende der Legislaturperiode 2030)
Für die Bezirksvertretungen von Eving,Huckarde, Lüdo, Mengede, Scharnhorst
ergeben sich folgende Sonderbeiträge:
• Bezirksvertreter*innen 66 € (bis Sept. 2025; 68€ ab Okt. 2025 bis Ende der
Legislaturperiode 2030)
• Fraktionssprecher*innen und 1. und 2. stellvertretende Bürgermeister*innen
zahlen die doppelte Summe: 132 € (bis Sept. 2025; 135 € ab Okt. 2025 bis Ende
der Legislaturperiode 2030)
• Bezirksbürgermeister*innen zahlen die dreifache Summe: 198 € (bis Sept. 2025;
202 € ab Okt.2025 bis Ende der Legislaturperiode 2030)
Diese Beitrags- und Kassenordnung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2024.
Neue Fassung:
§ 7 Sonderbeiträge
(1) Die Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Dortmund, das sind
Bürgermeister*innen, Ratsmitglieder, Aufsichtsräte, Sachkundige Bürger*innen und
Bezirksvertreter*innen, zahlen Sonderbeiträge an den Kreisverband.
(2) Die Höhe des Sonderbeitrags für den Rat berechnet sich als die Höhe der
Aufwandsentschädigung abzüglich einer Kostenpauschale.Die monatliche
Kostenpauschale beträgt beim Rat ab dem 1.1.2024 bis Oktober 2025:
• Bürgermeister*in, Fraktionssprecher*in € 600 €
• Mitglied im Fraktionsvorstand (soweit sie als solche nach der GO NRW
entschädigt werden)
525€
• Ratsmitglied 425 €
• Sachkundige Bürger*in 250 €
• Aufsichtsräte 50 €
Beim Rat ab dem 1. November 2025 bis zum Ende der Legislaturperiode (2030):
• Bürgermeister*in, Fraktionssprecher*in 612 €
• Mitglied im Fraktionsvorstand (soweit sie als solche nach der GO NRW
entschädigt werden)
536€
• Ratsmitglied 434 €
• Sachkundige Bürger*in 255 €
• Aufsichtsräte 50 €
Aufsichtsräte können unabhängig von der Art der Aufsichtsratsmandate nur eine
Kostenpau-
schale anrechnen. Ratsmitglieder spenden alle Einnahmen aus Aufsichtsräten.
Alle übrigen Einnahmen aus kommunalpolitischen Mandaten, Aufsichtsräten, usw.
werden
an die Parteikasse gespendet.
Für die Bezirksvertretungen von Brackel, Aplerbeck, Hörde und Hombruch,
Innenstadt-Nord,
Innenstadt-Ost und Innenstadt-West ergeben sich folgende Sonderbeiträge:
• Bezirksvertreter*innen 101 € (bis Okt. 2025; 104 € ab Nov. 2025 bis Ende der
Legislaturperiode 2030)
• Fraktionssprecher*innen und 1. und 2. stellvertretende Bürgermeister*innen
zahlen die doppelte Summe: 202 € (bis Okt. 2025; 207 € ab Nov. 2025 bis Ende der
Legislaturperiode 2030)
• Bezirksbürgermeister*innen zahlen die dreifache Summe: 303 € (bis Okt. 2025;
310 ab Nov.
2025 bis Ende der Legislaturperiode 2030)
Für die Bezirksvertretungen von Eving,Huckarde, Lüdo, Mengede, Scharnhorst
ergeben sich folgende Sonderbeiträge:
• Bezirksvertreter*innen 66 € (bis Okt. 2025; 68€ ab Nov. 2025 bis Ende der
Legislaturperiode 2030)
• Fraktionssprecher*innen und 1. und 2. stellvertretende Bürgermeister*innen
zahlen die doppelte Summe: 132 € (bis Okt. 2025; 135 € ab Nov. 2025 bis Ende der
Legislaturperiode 2030)
• Bezirksbürgermeister*innen zahlen die dreifache Summe: 198 € (bis Okt. 2025;
202 ab Nov.
2025 bis Ende der Legislaturperiode 2030)
Diese Beitrags- und Kassenordnung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2025.
Begründung
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20. Juni 2024 wurde festgelegt, dass die Höhe der zu zahlenden Beiträge unter Berücksichtigung der neuen Entschädigungsordnung sowie auf Grundlage der ablaufenden und neuen Legislaturperioden
des Rates und der Bezirksvertretungen festgeschrieben wird.
Es hat sich nun jedoch gezeigt, dass die in der Kassen- und Beitragsordnung angegebenen Zeiträume nicht mit der tatsächlichen Terminierung der Stadt Dortmund übereinstimmen. Konkret findet die konstituierend Sitzung des Rates und der Be-
zirksvertretungen entgegen der bisherigen Annahme nicht im Oktober 25, sondern
erst im November 25 statt.
Diese Diskrepanz führt zu einem zeitlichen Auseinanderfallen zwischen der tatsächlichen Mandatsübernahme und der beitragsrelevanten Festsetzung nach der bestehenden Ordnung. Um eine sachlich und zeitlich konsistente Handhabung der Beitragserhebung sicherzustellen und eine einheitliche Grundlage für alle betroffenen Mandatsträger*innen zu schaffen, ist eine Anpassung der entsprechenden Regelung erforderlich.
Die vorgeschlagene Änderung dient somit der Klarstellung, Rechtssicherheit und Praktikabilität der Beitragserhebung und stellt sicher, dass die Satzung mit den realen Abläufen der kommunalen Gremien in Einklang steht.