Es gibt keinen Grund, eine Social-Media-Plattfrom namentlich im Programm zu nennen, die im Einflussbereich eines diktatorischen Regimes steht.
Kapitel: | Jugend |
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Antragsteller*in: | AG Digital (dort beschlossen am: 16.04.2025) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 27.04.2025, 21:52 |
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